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fotostammtischffm.de
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1 Rechtliche Hinweise
Der FotostammtischFFM aktualisiert die Informationen auf ihren Websites ständig. Trotz aller Sorgfalt kann eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen nicht übernommen werden.
Inhalte, insbesondere die auf FotostammtischFFM veröffentlichten Bilder der FotostammtischFFM Website sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung von Bildmaterial oder Texten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom FotostammtischFFM.
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2 Bestimmungen und Gesetze
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3 Einräumung Veröffentlichungsrechte
Die Bildbeiträge auf FotostammtischFFM wurden am Abend des monatlichen Live-Treffens der jeweiligen Bildautoren/Fotografen eingereicht. Per Abstimmung aller Anwesenden werden drei Bilder des Monats zu den jeweiligen Themen als Bilder des Monats ermittelt. Es besteht kein Rechtsanspruch durch die Teilnahme. Die Teilnahme sowie die Veröffentlichung durch den FotostammtischFFM ist kostenfrei. Ausgeschlossen werden Bilder mit gewaltverherrlichenden, pornografischen oder rechtsradikalen Darstellungen oder Inhalten.
3.1 Durch die Inanspruchnahme der Veröffentlichung der Bilder willigen die Bildautoren/Fotografen ein, dass der FotostammtischFFM die Bilder im Rahmen der Bekanntgabe zum Bild des Monats nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Fotos (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie) vornehmen darf.
3.2 Die Bildautoren/Fotografen sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch alle auf den Bilder abgebildeten Personen, darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Bildautoren/Fotgrafen versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Dies gilt auch für Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Bildautoren/Fotografen den FotostammtischFFM von der Haftung vollumfänglich freigestellen.
3.3 Der FotostammtischFFM wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder den Bildautoren/Fotogarfen noch den auf den Bilder abgebildeten Personen durch die Veröffentlichung der Fotos Schaden zugefügt wird. Für Erfüllungs- und oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich der Bildautor/Fotograf in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.
3.4 Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen, Nachnamen oder Fantasienamen der Bildautoren/Fotografen, sowie der Bildtitel publiziert.

4. Nutzungs- und Urheberrecht

4.1 Dem Bildautoren/Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
4.2 Der Bildautor/Fotograf überträgt auf erstes Anfordern jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den FotostammtischFFM. Dieses beinhaltet ausschließlich die nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Bildautor/Fotograf. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welches dem FotostammtischFFM grundsätzlich nicht gestattet ist.
4.3 Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend durch den FotostammtischFFM selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Bildautoren/Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

4.4 Erteilt der Bildautor/Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.

4.5 Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.

4.6 Wurde die Veröffentlichung der Bilder zugestimmt, so kann sich der Bildautor/Fotograf das Recht vorbehalten, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Fotos und bildlichen Darstellungen Dritten gegenüber im In- und Ausland einzuräumen sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen.


4.4 Erteilt der Bildautor/Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
4.5 Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
4.6 Wurde die Veröffentlichung der Bilder zugestimmt, so kann sich der Bildautor/Fotograf das Recht vorbehalten, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Fotos und bildlichen Darstellungen Dritten gegenüber im In- und Ausland einzuräumen sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen.

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